Coronaschutzverordnung:
Auf dem Veranstaltungsgelände gelten die zu dem Zeitpunkt gültigen Coronaschutzmaßnahmen.
Wir verfolgen natürlich die Vorgaben des Gesetzgebers und werden zeitnah diese
hier aktualisieren.
Der Veranstalter behält sich vor, diese ggf. zu intensivieren, bzw. zu verstärken.
Sollte bis zum 02.04.2022 abzusehen sein, dass sich die Veranstaltung nicht wirtschaftlich durchführen lässt, ist der Veranstalter berechtigt die Veranstaltung abzusagen. Alle Teilnehmer erklären in diesem Falle keine Regressansprüche zu stellen. Gezahlte Standgebühren werden natürlich erstattet.